Dienstag, 16. Februar 2010

Energiereferentin Sabine Geissler stellt Anfrage an Stadtwerke zur Transparenz entsprechend Energiewirtschaftsgesetz

Die Stadtwerke Dachau informieren auf ihren Internet-Seiten u.a. über alle eigenen zur Zeit in Betrieb befindlichen Stromerzeugungsanlagen (Photovoltaik, Wasserkraft, BHKW, GuD) sowie über die in der näheren Zukunft geplanten Neubeteiligungen an Kohle- und Windkraftwerken (siehe www.stadtwerke-dachau.de -> Bereiche -> Strom Kraftwerke).
Bei dieser Aufstellung werden jeweils die Leistung dieser Anlagen (in kW) und der prozentuale Anteil der jeweiligen Einzelleistung am vertrieblichen Gesamtleistungsbedarf genannt. Für die bereits in Betrieb befindlichen Anlagen wird auch die jährlich erzeugte Energie (= Elektrizitätsmenge oder Strommenge, in MWh) aufgeführt. Die erwarteten jährlichen Strommengen für die projektierten Kraftwerke werden jedoch nicht genannt. Für keine einzige Anlage wird der prozentuale Anteil am gesamten vertrieblichen Strombedarf angeführt.

Fragen:

1. Wie hoch war der jährliche vertriebliche Strombedarf der Stadtwerke in 2008, wie wird er für die Jahre 2015 und 2025 angenommen?
2. Welcher Anteil des vertrieblichen Strombedarfs wurde bzw. wird in den genannten Jahren an externe Kunden außerhalb des Landkreises geliefert?
3. Welche jährlichen Strommengen lieferten die einzelnen Anlagen der Stadtwerke bzw. werden sie in der Kalkulation der Stadtwerke liefern für die Jahre 2008, 2015 und 2025?
4. Welchen Anteil des vertrieblichen Strombedarfs lieferten bzw. werden die einzelnen Anlagen in den genannten Jahren liefern?

Hierbei sollen insbesondere auch die projektierten Anlagen (wie Windpark Borkum, Kohlekraftwerke Lünen und Krefeld, Solarbeteiligungen, Biogasanlage etc.) mit aufgelistet werden. Die Aufstellung soll in einer übersichtlichen Tabelle erfolgen.

Begründung:

In der Dachauer Bevölkerung besteht ein berechtigtes Interesse an den Anteilen der Stromgewinnung der Stadtwerke-eigenen Anlagen - heute und in der Zukunft. Die Angaben in Prozent des Leistungsbedarfs, wie derzeit von den Stadtwerken publiziert, geben den tatsächlichen Anteil am Strombedarf nicht korrekt wieder. Zur Erläuterung: Ein Solarkraftwerk erzeugt nur tagsüber Strom, ein nach der Leistung gleiches Wasserkraftwerk jedoch kann prinzipiell rund um die Uhr arbeiten und erzeugt damit eine größere Strommenge.
Daher sollte der Strommix eines Anbieters nicht in Leistungsanteilen, sondern in Anteilen von Strommengen angegeben werden, wie auch im Energiewirtschaftsgesetz §42 gefordert.

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