Mittwoch, 8. November 2017

Stadtrat beschließt Folgekostenpapier zur Baulandentwicklung

Nach vier Jahren Vorarbeit ist es gelungen einstimmig die Dachauer Grundsätze der Baulandentwicklung - Folgekosten und Wohnungsbauförderung zu verabschieden.

Worte wie "sozialgerechte Bodennutzung" oder "Abschöpfen" kommen darin nicht mehr vor. Und das ist auch richtig so, denn es suggerierte nur, das Grundstücksbesitzern etwas genommen würde, doch das war und ist nicht der Fall. Im Gegenteil: die Stadt beschenkt bei der Ausweisung von neuen Baugebieten die Grundstücksbesitzer, denn mindestens 50 % des Mehrwerts bleiben den Grundstücksbesitzern.

Dass die Folgekosten für Schulen und Kindergarteneinrichtungen in Ansatz gebracht und mind. 30% geförderter Wohnungsbau gefordert werden ist ebenso Bestandteil wie das Dachauer Modell für Wohnraumförderung von Eigentumswohnungen.

Zur Anwendung werden die Regeln nur gebracht wenn die Geschossfläche für Wohnnutzungen mehr als 500m2 beträgt. In der Vergangenheit wurden die alten Regeln umgangen, indem Bebauungspläne in "Teilbebauungspläne" zerstückelt wurden. Mit der neuen Grenze wird diesem Vorgehen ein Riegel vorgeschoben.

Eins ist uns klar, auch die neuen Grundsätze werden die Folgekosten für die Stadt Dachau nicht in Gänze sondern nur zu einem Anteil kompensieren können. Und so ist auch zukünftig abzuwägen, ob die Ausweisung von neuem Bauland von Vorteil ist. Die Dachauer Bürger mit Ausnahme der Bauträger wünschen sich eine Begrenzung des Wachstums. Dem entgegen steht die Landes-, Bundes- und Europapolitik die mit den Metropolregionen eine Politik zum Schaden des Münchner Umlands eben keine Wirtschaftspolitik mehr betreiben sondern den Märkten freien Lauf lassen.



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