Mittwoch, 16. Juli 2014

Förderung des Radverkehrs – Fahrradschutzstreifen, Schleißheimer Straße

Antrag:

Das Bündnis für Dachau schlägt vor, beidseitige Fahrradschutzstreifen entlang der Schleißheimer Straße (vom Beginn an der Münchner Straße bis zur Kreuzung Frühlingsstraße/Martin-Huber-Straße) zu installieren. (Fahrradschutzstreifen der Breite 1,25 – 1,50m + Sicherheitstrennstreifen von 0,50 m bzw. 0,75 m bei Parkplätzen).
Der Vorschlag ist eine Ergänzung und Erweiterung derzeit laufenden Planungen des Tiefbauamts. Die Planung sieht vor, beidseitig Fahrradschutzstreifen zwischen der Kreuzung Zur Scheierlmühle/Zur alten Schießstatt und Frühlings-Straße/Marin-Huber-Straße zu installieren. Das Bündnis für Dachau betrachtet die laufende Planung der Verwaltung - erweitert mit unserem Vorschlag der Führung der Schutzstreifen bis zur Münchner Straße - als eine gute Gelegenheit die genutzt werden sollte um den Radverkehr in Dachau zu verbessern.

Begründung:

Bei einer Bürgerversammlung wurde die Verwaltung auf das abrupte Ende des Radstreifens auf der Schleißheimer Straße, westliche Fahrtrichtung, auf Höhe Grubenstraße hingewiesen. Bei der Ortsbesichtigung durch das Tiefbauamt, Ordnungsamt und mit Beteiligung eines Vertreters des Verkehrs Club Deutschland zeigte sich, dass es konsequent und naheliegend wäre die Radschutzstreifen beidseitig zu führen. Das Bündnis für Dachau unterstützt diese Einschätzung voll und ganz. In Erweiterung der Planung schlagen wir darum vor, die beidseitigen Schutzstreifen konsequent entlang der Schleißheimer Straße, vom Beginn an der Münchner Straße bis zur Kreuzung Frühlingsstraße/ Martin-Huber-Straße, zu verlängern. Die bestehenden Fahrbahnmarkierungen würden dabei wegfallen. Wichtig ist jedoch die Installierung von beidseitigen Schutzstreifen, da durch Untersuchungen der Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen die schlechtere Wirkung von einseitigen Streifen nachgewiesen wurde.

Das Bündnis für Dachau kennt die Einwände von Experten zur Wirksamkeit von Fahrradschutzstreifen. Insbesondere das Argument, dass Schutzstreifen Radverkehrsanlagen „2. Klasse“ seien und von Autofahren oft missachtet werden. Bei Abwägung der zugegeben vorhandenen Nachteile von Fahrradschutzstreifen überwiegen unseres Erachtens die Vorteile.

Vorteile:
- Radschutzstreifen kommen eine wichtige, fördernde Funktion bei der Radverkehrsführung zu
- Mehr Radfahrer trauen sich auf die Fahrbahn (weniger Fußwegradler)
- Radschutzstreifen bieten ein durchaus hohes Sicherheitsniveau aufgrund der Führung im Sichtfeld der Autofahrer
- Radschutzstreifen können auch auf schmalen Fahrbahnen realisiert werden
- Sie bieten eine kostengünstige Radverkehrslösung ohne große bauliche Eingriffe
- Die Schleißheimer Straße ist eine wichtige Achse im täglichen Radverkehr für die eine konsequente Radführung notwendig ist.

Die Befürwortung von Fahrradschutzstreifen begründet sich auch auf Erkenntnisse einer Forschungsarbeit der Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen in Baden-Württemberg mit dem Verkehrsplanungsbüro Kaulen. Demzufolge bieten beidseitige Schutzstreifen – auch auf Straßen die eigentlich für Radstreifen gemäß den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) zu schmal sind – erhebliche Verbesserungen für den Radverkehr. Wichtig ist dabei die Erkenntnis, dass bei beidseitigen Schutzstreifen eine erheblich bessere Wirkung als bei einseitigen Schutzstreifen erzielt wird.

- Nachweislich fahren auf Straßen mit beidseitigen Schutzstreifen die Autos vorsichtiger und überholten Radfahrer mit mehr Abstand.


Mit der Novellierung der VwV-StVO wird die Verkehrssicherheit besonders hervorgehoben: Die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer geht vor der Flüssigkeit des Verkehrs (zu §§ 39 bis 43, Absatz 5, Satz 2). Verkehrseinrichtungen sind demnach so zu gestalten, dass die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer gewährleistet wird und dies ggf. zu Lasten der Flüssigkeit des Verkehrs gehen kann. Dies bedeutet, dass bei der Planung von Verkehrsflächen alle Verkehrsteilnehmer, die den Verkehrsweg benutzen dürfen, gleichberechtigt zu sichern sind [1]. Maßgebend ist die Sicherheit der schwächsten Verkehrsteilnehmer (Fußgänger und Radfahrer).

[1] Roland Schurig, Andreas Marquardt: Kommentar zur Straßenverkehrs-Ordnung mit VwVStVO; Kirchbaum Verlag, Bonn: 2007, ISBN: 3781218295


Stadtrat und Sprecher im Umwelt- und Verkehrsausschuss für das Bündnis für Dachau

Bernhard Sturm

2 Kommentare:

  1. Und die Fahrradstraße in der Schleißheimerstrasse war für die Katz? Wäre es nicht besser diese mit einzubeziehen?

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  2. Es gibt doch einen "verkehrsberuhigten" Bereich, der wunderbar in beide Richtungen von Fahrradfahrern genutzt werden kann und auch wird. Kein unnötiger Aktionismus.

    zum Thema Münchner Str: hier wären 2 oder 3 statt 4 Streifen für Auto der verkehrstechnische Super-GAU, sowas kann realisiert werden, wenn der Autoverkehr umgeleitet wurde - erst dann ist eine solche Maßnahme sinnvoll. Jetzt würde man die Problematik nur verschärfen.

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