Montag, 25. März 2013

Watschn Nr. 5 - MD: Nutzungsmix

Frage der DEG
Ist der vorgeschlagene Nutzungsmix für die vorgeschlagenen Baufelder passend?

Antwort (einstimmig):
  • Sondergebiet
    Außer der Verwendung des Begriffs Sonderbauflächen ist kein konkreter Nutzungsmix vorgeschlagen. Eine Aussage zu dieser Frage ist auf der Grundlage der vorgelegten Unterlagen nicht möglich.Die im Textteil genannten "kreativwirtschaftlichen und gewerblichen Einrichtungen" wären im weiteren Verfahren räumlich, größenmäßig und inhaltlich im Sinne der Baunutzungsverordnung (BauNVO) präziser zu definieren.
  • Ein reines Wohngebiet sollte in dieser zentralen Lage ausgeschlossen werden. Im Sinne eines städtischen Nutzungsmixes ist hier ein allgemeines Wohngebiet vorzuziehen.
  • Mischgebiete: Die Verteilung der Flächen auf Wohnen und Arbeiten im Mischgebiet wurde noch nicht präziser dargelegt. In der Regel ist bei einem Mischgebiet von einem Wohnanteil von 40 - 60 % auszugehen, analog der Anteil der Flächen für Arbeiten. Im anschließenden Bauleitplanverfahren ist jedoch allein schon aus immissionsschutzrechtlichen Gründen entweder ein gegliedertes Mischgebiet mit einer räumlichen Zuordnung der Nutzungen Wohnen und Arbeiten erforderlich oder noch besser eine Präzisierung über separate Ausweisung von allgemeinen Wohngebieten und Kerngebieten. Bei den beiden Mischgebieten im Norden an der Erich-Ollenhauer-/Freisinger Straße erscheint die Einzelhandelsnutzung aufgrund der Lage falsch und wegen der problematischen Erschließung als höchst fragwürdig. Bei einigen Mischgebieten scheint diese Baugebietsfestsetzung aufgrund des hohen Wohnanteils falsch, bei einigen sind für eine Festlegung noch präzisere Angaben erforderlich.

Fazit:
Aus der Tabelle auf Seite 30 des Rahmenkonzepts lassen sich folgende Nutzungsverteilungen ohne die
Rosenaue errechnen:
Wohnen von 67,2 % bis 73,7 %
Arbeiten/Einzelhandel von 26,3 % bis 32,8 %
(Sonstige Nutzungen nicht berücksichtigt; Lofts = 50% Wohnen, 50% Arbeiten; von-bis-Werte ergeben sich durch alternative Nutzung Wohnen oder Hotel im Pentagon)
In der Arbeit der ersten Preisträger des Wettbewerbs von 2007 war ein Verhältnis von 48 % Wohnen zu 52 % Arbeiten/Einzelhandel vorgesehen (berücksichtigt wurde bei der Nicht-Wohnnutzung der damals erhebliche Anteil (9.400 qm) an geplanten kulturellen Einrichtungen in den denkmalgeschützten Gebäuden). Für eine abschließende Beurteilung des vorgeschlagenen Nutzungsmixes sind die einzelnen Nutzungen im Hinblick auf zukünftige Festsetzungen gemäß BauNVO, ihre räumliche Situierung und ihre Anteile zu präzisieren.

Abstimmung
Der Anteil Wohnen wird auf 60% - der Anteil Arbeiten und Einzelhandel auf 40%, zuvor sind alle öffentlichen Flächen in Abzug zu bringen.

Interpretation
Sondergebiet: Die Vorschläge sind hohl und in blumiger nichtsagender Bauträgersprache gehalten.
Reines Wohngebiet: irgendjemand träumt hier von Weisswürsten
Mischgebiete: von falscher Situierung bis Hausaufgaben nicht gemacht







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