Dienstag, 27. November 2012

Rote Karte für Ullmann, aber er geht nicht vom Platz

Gleich zu Beginn der Bauausschusssitzung wurde gestern darüber abgestimmt ob überhaupt die Einbeziehung des MD-Sportplatzes in den Umgriff Sanierung MD-Gelände mit aufgenommen werden solle. Ergebnis:

Mit 14:1 Stimmen lehnte der Bauausschuss das ab.

Vorab musste wegen Überfüllung der Bauauschuss vom kleinen in den großen  Sitzungssaal verlegt, so rege war das Interesse der Anwohner im Bereich Ostenstraße. Da haben wohl all die strategischen Führungen nicht viel geholfen. 

Herr Ullmann teilte der Stadt Dachau vorab noch schriftlich mit, dass ohne das Baugebiet "Rosenaue" also der MD-Sportplatz das Projekt finanziell nicht zu stemmen sei. Wer nun auf die Idee kam, dass die Ablehnung im Bauausschuss zu irgendwelchen Konsequenzen bei Herrrn Ullmann geführt hätte, wurde entäuscht. 

Er spülte sein zweistündiges Schönwetterprogramm, wie toll doch alles sei vor seinem Publikum ab und nutzte geschickt jede Nachfrage eines Stadtrates um noch weiter auszuholen.

Die Krönung war jedoch der Architekt Trojan. Er stellte doch glatt die Behauptung in den Raum, wenn diese Bebauung vollendet sein wird, dann wäre auch Dachau mit seiner Geschichte versöhnt. Welch ein Unsinn, welche Anmaßung, welche Arroganz, was für eine Hohlphrase, und was für eine Beleidigung der Opfer!


Montag, 26. November 2012

Bündnis beantragt Prüfung städtebauliche Sanierungsmaßnahme auf dem MD Gelände


Noch vor der heutigen Bauausschusssitzung stellt das Bündnis für Dachau einen Antrag auf Prüfung der Einleitung einer Städtebauliche Sanierungsmaß-nahme auf dem MD-Gelände.

Das Bündnis für Dachau sieht darin eine Möglichkeit aus der reaktiven Planung zurück in die aktive Planung zu kommen. Die Folgekosten wie Kindergärten, Schulen und andere Einrichtungen des Gemeinbedarfs sind so wesentlich besser als mit dem Papiertiger der sozialgerechten Bodennutzung der Stadt Dachau in den Griff zu bekommen. Nach wie vor geht es dabei nicht um eine Abschöpfung der Boden-wertsteigerung sondern um eine gerechte Zuordnung der entstandenen Kosten.

Eine temporäre Enteignung wird ausdrücklich vom Gesetzgeber vorgesehen und stützt so die Planungshoheit der Gemeinde. Partikularinteressen von selbsternannten Bauentwicklern werden so ausgeschlossen.


Antrag:

Die Verwaltung prüft die Möglichkeit der Anwendung und Einleitung des § 136ff BauGB städtebauliche Sanierungsmaßnahme.

Die Ergebnisse sind dem Bauauschuss zu erläutern.


Begründung

Die Städtebauliche Sanierungsmaßnahme wurde in der Stadt Dachau noch nicht angewandt. Das MD-Gelände scheint alle Kriterien zu erfüllen, die Stadt Dachau kann damit ihren Gestaltungswillen umsetzen und langfristig sichern, dass das Planungsgebiet umfänglich von den Altlasten befreit wird und das Gebiet einer verträglichen und mit hinreichend Infrastruktur ausgerüsteten Bebauung zugeführt wird.

Die Folgekosten sind mit diesem Verfahren in den Griff zu bekommen und müssen nicht  wie bisher in Dachau üblich auf die Allgemeinheit umgelegt werden.

Die Bodenwertsteigerungen werden am Ende des Verfahrens nach Abzug aller Kosten an den Grundstücksbesitzer zurückgegeben.




§ 136 Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen

(1) Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen in Stadt und Land, deren einheitliche Vorbereitung und zügige Durchführung im öffentlichen Interesse liegen, werden nach den Vorschriften dieses Teils vorbereitet und durchgeführt.
(2) Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen sind Maßnahmen, durch die ein Gebiet zur Behebung städtebaulicher Missstände wesentlich verbessert oder umgestaltet wird. Städtebauliche Missstände liegen vor, wenn
1.
das Gebiet nach seiner vorhandenen Bebauung oder nach seiner sonstigen Beschaffenheit den allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse oder an die Sicherheit der in ihm wohnenden oder arbeitenden Menschen nicht entspricht oder
2.
das Gebiet in der Erfüllung der Aufgaben erheblich beeinträchtigt ist, die ihm nach seiner Lage und Funktion obliegen.
(3) Bei der Beurteilung, ob in einem städtischen oder ländlichen Gebiet städtebauliche Missstände vorliegen, sind insbesondere zu berücksichtigen
1.
die Wohn- und Arbeitsverhältnisse oder die Sicherheit der in dem Gebiet wohnenden und arbeitenden Menschen in Bezug auf
a)
die Belichtung, Besonnung und Belüftung der Wohnungen und Arbeitsstätten,
b)
die bauliche Beschaffenheit von Gebäuden, Wohnungen und Arbeitsstätten,
c)
die Zugänglichkeit der Grundstücke,
d)
die Auswirkungen einer vorhandenen Mischung von Wohn- und Arbeitsstätten,
e)
die Nutzung von bebauten und unbebauten Flächen nach Art, Maß und Zustand,
f)
die Einwirkungen, die von Grundstücken, Betrieben, Einrichtungen oder Verkehrsanlagen ausgehen, insbesondere durch Lärm, Verunreinigungen und Erschütterungen,
g)
die vorhandene Erschließung;
2.
die Funktionsfähigkeit des Gebiets in bezug auf
a)
den fließenden und ruhenden Verkehr,
b)
die wirtschaftliche Situation und Entwicklungsfähigkeit des Gebiets unter Berücksichtigung seiner Versorgungsfunktion im Verflechtungsbereich,
c)
die infrastrukturelle Erschließung des Gebiets, seine Ausstattung mit Grünflächen, Spiel- und Sportplätzen und mit Anlagen des Gemeinbedarfs, insbesondere unter Berücksichtigung der sozialen und kulturellen Aufgaben dieses Gebiets im Verflechtungsbereich.
(4) Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen dienen dem Wohl der Allgemeinheit. Sie sollen dazu beitragen, dass
1.
die bauliche Struktur in allen Teilen des Bundesgebiets nach den sozialen, hygienischen, wirtschaftlichen und kulturellen Erfordernissen entwickelt wird,
2.
die Verbesserung der Wirtschafts- und Agrarstruktur unterstützt wird,
3.
die Siedlungsstruktur den Erfordernissen des Umweltschutzes, den Anforderungen an gesunde Lebens- und Arbeitsbedingungen der Bevölkerung und der Bevölkerungsentwicklung entspricht oder
4.
die vorhandenen Ortsteile erhalten, erneuert und fortentwickelt werden, die Gestaltung des Orts- und Landschaftsbilds verbessert und den Erfordernissen des Denkmalschutzes Rechnung getragen wird.
Die öffentlichen und privaten Belange sind gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.


Mittwoch, 21. November 2012

KKW Lünen - Anhörung ab 10.12.12

Die erneute Anhörung gegen die 62 Einwendungen gegen das Kohlekraftwerk Lünen mit Beteiligung der Stadtwerke Dachau beginnt am 10.12.12. Ausführlicher Bericht in der WAZ.

Montag, 19. November 2012

Stadtwerken drohen Millionenverluste

Ein Bericht vom vergangenen Samstag in der Augsburger Allgemeinen zu den Trianel-Beteiligungen der Stadtwerke Neu Ulm

- Gaskraftwerk Hamm (auch mit Beteiligung der Stadtwerke Dachau)
- Umplanung vom Kohle- in Gaskraftwerk (auch mit Beteiligung der Stadtwerke Dachau)
- Kohlekraftwerk Lünen (auch mit Beteiligung der Stadtwerke Dachau)

wird den einen oder anderen vielleicht noch nachträglich ins Grübeln bringen:

Stadtwerken drohen Millionenverluste



Sonntag, 18. November 2012

Was ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz und wie funktioniert es?


Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) regelt seit dem Jahr 2000, wie der erneuerbare Strom in das Netz eingespeist und finanziert wird. Da die Produktion von erneuerbarem Strom zunächst teurer ist, legt die sogenannte EEG-Umlage diese Mehrkosten auf die Stromverbraucher um. Für jede einzelne erneuerbare Kilowattstunde, die ins Netz eingespeist wird, erhält der Produzent eine Vergütungszahlung von den Netzbetreibern. Der eingespeiste Strom wird dann von den Netzbetreibern verkauft. Die Differenz zwischen den höheren Vergütungszahlungen für den Strom aus Erneuerbaren Energien und den niedrigeren erzielten Erlösen bei der Vermarktung dieses Stroms wird über die EEG-Umlage auf die Stromverbraucher umgelegt.
(Aus: „Erneuerbare Energien als Preistreiber? Argumente zur Versachlichung einer hitzigen Debatte“; Greenpeace Okt.2012)

Führen Stadtwerke Dachau die Bürger in die Irre?


Im neuen Bürgermagazin (Nov. 2012) „werben“ die Stadtwerke auf ihre ganz spezielle Weise für die EEG-Umlage

Die als Werbung gekennzeichnete Information der Stadtwerke auf Seite 19 steht unter folgender Überschrift:
„AUSWIRKUNGEN DES ERNEUERBARE-ENERGIEN-GESETZ:

EEG-Umlage finanziert Atomkraft-Ausstieg“

Allein schon diese Überschrift ist unlogisch und von der Aussage her falsch. Warum?
1.      Welche Auswirkungen hat das EEG? Es fördert ausschließlich die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen und zwar mit unerwartet hoher Wirkung. In nur 12 Jahren hat sich die Stromproduktion aus Sonne, Wind, Wasser, Biomasse von vier bis fünf Prozent auf 25 Prozent der gesamten deutschen Stromproduktion vervielfacht. Das hatte im Jahr 2000, dem Beginn des EEG, niemand erwartet. Soweit die rein quantitative Auswirkung. Daneben hat das EEG aber noch eine ganz andere Auswirkung: Es fördert die dezentrale Stromherstellung, also eine Energiewende unter breiter Beteiligung von engagierten Bürgern und Genossenschaften, und damit die Abkehr von Großkraftwerken und deren wirtschaftlich übermächtigen Konzerneignern. Das war in 2000 vom Gesetzgeber so gewollt, wurde zehn Jahre lang von den großen Stromkonzernen nicht ernst genommen, wird aber jetzt mit allen Mitteln bekämpft, weil die vier Großen ihre Felle davonschwimmen sehen.  Das sind kurz zusammengefasst die Auswirkungen des EEG. Mit der behaupteten Finanzierung des Atomausstiegs durch die EEG-Umlage hat es nicht das Geringste zu tun. Der sog. erste Atomausstieg unter Rot-Grün war vom EEG nicht beeinflusst, denn er war gar kein echter Ausstieg. Der zweite, leider nur halbherzige Ausstieg in 2011 war, wie jeder weiß, eine Reaktion auf die Atomkatastrophe in Japan, hatte also mit dem EEG erst recht nichts zu tun.

2.      Was wird von der EEG-Umlage finanziert? Sie finanziert alle Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Sonne, Wind, Wasser, Biomasse, Erdwärme und zwar nur solange, bis diese neuen Technologien Marktreife erlangt haben, sich also ohne weitere Förderung selbst tragen können. Was soll das mit der Finanzierung des Atomausstiegs zu tun haben? Wäre denn die EEG-Umlage ohne Atomausstieg niedriger? Warum polemisieren die Stadtwerke mit einer dummen und völlig falschen Behauptung gegen die Erneuerbaren Energien?

Im weiteren Text versuchen die Stadtwerke dann etwas umständlich, den Mechanismus des EEG zu erklären, lassen aber entscheidende Tatsachen weg. Das sog. EEG-Paradoxon wird völlig ausgeklammert: Je mehr Erneuerbarer Strom an der Strombörse gehandelt wird, desto mehr sinkt dort der Strompreis. Folge: Die Differenz zwischen fester EEG-Vergütung und Strompreis steigt und damit die EEG-Umlage. Die Erneuerbaren werden so zum Opfer ihres eigenen Erfolges. Geben die Stadtwerke wenigstens ihren niedrigeren Einkaufspreis an der Börse an ihre Dachauer Stromkunden weiter? Dazu erfährt man leider nichts.

Nächste Tatsache: das Industrieprivileg. Strom-Großverbraucher zahlen nur einen symbolisch kleinen Anteil an der EEG-Umlage. Ihr Stromverbrauch beträgt 18 Prozent vom Gesamtverbrauch in Deutschland, aber sie zahlen nur 0,5 Prozent der Umlage. Dadurch werden die privaten Haushalte und kleinere Unternehmen umso höher belastet. Das soll der Dachauer Stromkunde nicht wissen? Seit 2012 werden Industriebetriebe mit sehr hohem Stromverbrauch sogar von der Netznutzungsgebühr befreit, daher müssen wir Bürger mehr für das Netz zahlen. Auch das geht uns in Dachau nichts an? 

Der letzte Satz der Stadtwerke-Werbung enthält noch eine satte Irreführung. Hier heißt es, die neue Umlage von 0,25 ct/kWh fördere den Ausbau von Windkraftanlagen. Das ist schlicht falsch. In Wahrheit handelt es sich um eine Entschädigungsumlage für Offshore-Windenergie: Die Verbraucher sollen haften, wenn sich die Netzanbindung von Offshore-Anlagen verzögert. Mit anderen Worten, wir Verbraucher sollen den Ertragsausfall der Offshore-Windparks  zahlen, weil die privaten Netzbetreiber den Anschluss nicht rechtzeitig auf die Reihe kriegen. So etwas darf der Dachauer Stromkunde nicht wissen, man schwindelt ihn lieber an. 

Dachau, 15.11.2012
Emmo Frey


Freitag, 16. November 2012

Rosenaue

Logovorschlag für das neue Viertel "Rosenaue",
Bildquellenangabe: Nico Richter/pixelio.de

Prominenter Besuch auf unserer Seite

Gestern hatten wir prominenten Besuch auf unserer Seite www.dubistdachau.de

15 November14:19CSU Landesleitung, Munich, Bayern, Deutschland

Donnerstag, 15. November 2012

Ein Bild sagt mehr als ...

... 1000 Worte, warum das Landschaftsschutzgebiet MD-Sportplatz nicht dem Baulöwen zum Fraß vorgeworfen werden darf, sieht man deutlich auf diesem Foto. Wer ein bißchen an der Amper spazieren will, hier der link zu google earth

Mittwoch, 14. November 2012

26.11. Bauausschuss


Am Montag, 26. November 2012, 14:30 Uhr, findet eine öffentliche Sitzung des Bauausschuss
statt.

Ort: Alter Sitzungssaal im Rathaus Dachau
Es werden folgende Tagesordnungspunkte behandelt:

1. Ehemaliges MD-Gelände
Städtebauliches Rahmenkonzept der Dachauer Entwicklungsgesellschaft mbH (DEG)
Fragen an die Stadt

2. Ziegelstadeläcker Südwest
BP 158/12 VEP
Billigung des Planentwurfs für die Ersatzbeteiligung gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB
und für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB

3. Augustenfeld Mitte
Bebauungs- und Grünordnungsplan BP 149/09
Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

4. Soziale Stadt Dachau-Ost - Errichtung eines Bürgertreffs
Bericht über weiteres Vorgehen

5. Nachbarbeteiligung im Bauleitplanverfahren - Gemeinde Oberschleißheim
20. Flächennutzungsplanänderung "Sondergebiet Sport an der Ingolstädter Straße"; öffentlichen Auslegung gemäß §3 Abs.2 BauGB


6. Nachbarbeteiligung im Bauleitplanverfahren - Gemeinde Oberschleißheim
Bebauungsplan Nr. 66 "Sportgelände an der Ingolstädter Straße"; öffentlichen Auslegung gemäß §3 Abs.2 BauGB

7. Kufsteiner Straße 12
Grundstück Flur Nr. 1896/5 der Gemarkung Dachau
Staatliche Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber
Antrag vom 25.10.2012 im Zustimmungsverfahren nach Art. 73 BayBO

8. Jahnstraße 4 - 10
Antrag auf Vorbescheid - Optimierung des Schulstandortes Ignaz-Taschner-Gymnasium


9. Siemensstraße 8
Antrag auf Vorbescheid zum Neubau einer Logistikhalle mit Mezzanine Befreiungen vom Bebauungsplan "Gewerbegebiet an der Schleißheimer Straße"

10. Verschiedenes öffentlich


21.11.12 Hauptausschuss


Am Mittwoch, 21. November 2012, 14:30 Uhr, findet eine öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss statt.

Ort: Alter Sitzungssaal im Rathaus Dachau
Es werden folgende Tagesordnungspunkte behandelt:

1. Antrag auf Zuschuss zum Christkindlmarkt für drei Jahre

2. Stadtstrand 2013

3. Verschiedenes öffentlich

20.11.12. Werkausschuss


Am Dienstag, 20. November 2012, 14:30 Uhr, findet eine öffentliche Sitzung des Werkausschuss statt.

Ort: Sitzungssaal der Stadtwerke Dachau im 2. OG
Es werden folgende Tagesordnungspunkte behandelt:

1. Energiekonzept

2. SPD Antrag zur Behandlung des Energiekonzeptes der Thementische - Organisationskonzept
des Thementisches Umwelt, Natur und Energie

3. Verschiedenes öffentlich

14.11.12 , 16h Kulturausschuss


Am Mittwoch, 14. November 2012, 16:00 Uhr, findet eine öffentliche Sitzung des
Kulturausschuss statt.
Ort: Alter Sitzungssaal im Rathaus Dachau
Es werden folgende Tagesordnungspunkte behandelt:

1. Projektantrag Dr. Bernhard Schoßig und Dr. Robert Sigel, Dachauer Diskurse 2012

2. Projektantrag Dachauer Kammerchor - Bläserensemble Consorzio Brassivo 2012

3. Projektanträge diverser kultureller Vereine für das Haushaltsjahr 2013

4. Projektanträge diverser zeitgeschichtlicher Vereine für das Haushaltsjahr 2013

5. Projektanträge Auslandsausstellungen Dachauer Künstler für das Haushaltsjahr 2013

6. Fahrtzuschussanträge diverser Dachauer Vereine und einer Schule für das Haushaltsjahr 2013

7. Verschiedenes öffentlich

Samstag, 10. November 2012

Sozialgerechte Bodennutzung - ein Papiertiger?


Aus aktuellem Anlass hier einmal ein kleines Update zur sozialgerechten Bodennutzung in Dachau.

Sozialgerechte Bodennutzung

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Dachau hat auf der Grundlage von § 11 BauGB mit Beschluss
des Stadtrates vom 08.02.2000 entschieden, dass von der Möglichkeit, städtebauliche Verträge abzuschließen, Gebrauch zu machen ist.

Dies gilt für die Aufstellung von Bebauungsplänen und bei Änderungen, die eine Mehrung
von Baurecht zum Inhalt haben.

Demnach sind regelmäßig:

  1. Die Planungskosten durch die Grundstückseigentümer zu übernehmen. Hierzu zählen alle zu erhebenden und zu erarbeitenden Unterlagen und Gutachten, die für die Aufstellung und Beurteilung des Bauleitplanes erforderlich sind.
  2. Alle öffentlichen Flächen (Verkehrsflächen, Grünflächen, Ausgleichsflächen, Schutzflächen) insbesondere kostenlos und unentgeltlich der Stadt abzutreten.
  3. Die Erschließungskosten zu 100 Prozent zu übernehmen.
  4. Die Folgekosten in einer Pauschalhöhe von 51,13 €/m² Geschossfläche ab einer Geschossfläche von 5.000 m² für den Wohnungsbau zu übernehmen. Soweit die Geschossfläche unter 5.000 m² liegt, wird im Einzelfall geprüft und entschieden, ob Folgekosten zu übernehmen sind.
  5. Die Verpflichtung, öffentlich geförderte Wohnungen zu errichten, soweit das Gebiet wegen seiner Größe und Eignung hierzu angemessen erscheint. Diese Pflicht kann auch wertgleich in Baulandabtretung abgegolten werden.
  6. Bei gewerblichen Flächen mindestens 20 Prozent des Nettobaulandes zum Schätzwert nach der bestehenden Nutzung abzutreten.
  7. Die Kosten bzw. Maßnahmen, die nach § 1a BauGB für den Ausgleich und Ersatz des Eingriffes in Natur und Landschaft erforderlich sind, zu übernehmen. 
Bei Verpflichtung der Eigentümer im Plangebiet ökologische Projekte wie Dachbegrünungen, Regenwassernutzungsanlagen oder Blockheizkraftwerke zu realisieren, können diese auch angemessen berücksichtigt werden.

Die Verpflichtung der Grundstückseigentümer hat dem Stadtrat zum Zeitpunkt der Aufstellung oder Änderung des Bauleitplanes vorzuliegen. *

Die Aufträge, die im Zusammenhang mit der Bauleitplanung stehen, werden von der Stadt in Auftrag gegeben. Ausnahmen hiervon können in begründeten Fällen bei Zustimmung im Bauausschuss in Betracht kommen.

Dachau, 23.04.2007
Peter Bürgel
Oberbürgermeister

* d.h. wenn nichts vorliegt, wird nichts aufgestellt

Freitag, 9. November 2012

Dachauer Rundschau macht SZ Erfolg nun streitig!

09.11.12 04:56h
Bei der morgentlichen Lektüre der Dachauer Rundschau fällt auf, dass bei der Vorstellung des MD-Vorhabens ein ganzes Baugebiet fehlt. Unerklärlich, wie kann das sein.

War nicht im Merkur gestanden was in der SZ fehlte, hat der Merkur sich getäuscht oder macht die Rundschau nun der SZ den "Erfolg" von gestern streitig? Wir wissen es nicht, sie können sich selbst überzeugen, nichts von einem Baugebiet Rosenaue mit 15.000 m2 BGF steht in dem Artikel in der aktuellen Ausgabe

Bei 15.000 m2 BGF ist mit mindestens 100 Doppelhaushälften auf dem jetzigen Sportplatzgelände und Landschaftsschutzgebiet zu rechnen. Laut einer Verkehrsstudie des Bauwerbers sind die vorhandenen Straßen ausreichend um den zusätzlichen Verkehr aufzunehmen. 


Im Grundlagenvertrag mit dem finnischen Grundstücksbesitzern wurde das Ziel formuliert, dass das Areal von der Altstadt her zu entwickeln ist. Jetzt soll das Vorhaben nicht nur am Ende, sondern auch noch auf einem Grundstück beginnen, das für den Stadtrat gar nicht zur Disposition stand.



Eine Prognose über den Ablauf könnte also lauten:

2014 - 2018 Neubau Rosenaue mit 100 EFH inkl. Baustellenverkehr durch die Ostenstraße

2018 - 2022 Entwicklung Holzlagerplatz, der Verkehr wird immer noch ausschließlich über die Ostenstraße abgewickelt.
2022 - 2040 Beginn der Diskussionen wie die Industriebrache MD entwickelt werden kann, ein verkehrlicher Anschluss kommt nur in Frage, wenn die Stadt Dachau sich bereit erklärt die Kosten zu übernehmen.
2040 - 2060 Herbert Ullmann ist nun über hundert Jahre alt und denkt daran sich langsam ins Privatleben zurückzuziehen.

Donnerstag, 8. November 2012

Erfolg: SZ trotzt Ullmann Landschaftsschutzgebiet ab

08.11.12 04:56h
Bei der morgentlichen Lektüre der Dachauer SZ fällt auf, dass bei der Vorstellung des MD-Vorhabens ein ganzes Baugebiet fehlt. Unerklärlich, wie kann das sein.

08.11.12 05:12h
Ich nicke wieder ein und träume weiter. Ein Anruf bei unserem Whistleblower Martin Unwahr bringt dann Klarheit:

Die Dachauer SZ hat dem MD-Baurechtsentwickler Ullmann das Landschaftsschutzgebiet auf dem ehemaligen Fussballplatz abgetrotzt. Während der Präsentation der Pläne "Kontorhaus und Pentagon" wurde  seitens der SZ heftig nachgefragt wie denn die mehr als 15.000 m2 Bruttogeschossfläche östlich der Bahn verkehrlich erschlossen werden sollen und wie der Bauwerber sicherstellen wolle, dass sowohl Kreistag als auch Stadtrat der Aufhebung des Landschaftsschutzes zustimmen. Die rund 100 Wohneinheiten lösten zudem soziale Folgelasten wie Kindergärten und Schulen aus, zusätzlich zu den westlich der Bahn gelegenen Bauflächen.

Schießlich zeigte sich Ullmann einsichtig und handelte mit der Dachauer SZ einen Deal aus: die Dachauer SZ berichtet überhaupt nicht über das östlich der Bahn gelegene Gelände, im Gegenzug verzichtet Ullmann darauf den Stadtrat und die Bevölkerung mit der strittigen Bebauung zu belasten und biete dafür einen Yacht- und Kanuhafen an der Amper an.

So kommt es, dass im Gegensatz zu den Dachauer Nachrichten die Dachauer SZ gar nicht mehr über das Gebiet "Rosenaue" berichtet.

Wir gratulieren, die Dachauer SZ hat dem Bauausschuss und Stadtrat nun heftige Auseinandersetzungen erspart und auch der Wahlkampf wird nicht mit diesem höchst brisanten Thema belastet. Gäbe es einen Friedensnobelpreis auf lokaler Ebene, die Dachauer SZ hätte ihn verdient.

08.11.12 07:00h Der Wecker klingelt, zurück in der Wirklichkeit

Dienstag, 6. November 2012

DEG (Ullmann) legt Studie für MD-Gelände vor.

Laut einem Bericht in der Dachauer SZ hat die Dachau Entwicklungsgesellschaft ein Rahmenkonzept vorgelegt.

"Wir wollen nicht bloß eine Schlafstadt, aber wir brauchen eine gewisse Flexibilität bei der Nutzung", erklärt Ullmann in der morgigen Ausgabe. Abgesehen davon, dass der Satz relativ sinnfrei ist, können wir uns denken was flexibel heißt, das haben wir ja hinreichend erfahren bei den Bauvorhaben:

  • Pilz und Palme (Ullmann)
  • Theo 8 und Umgebung (Ullmann)
  • Stockmann-Straße (Ullmann)

Flexibel heißt: beide Augen ganz fest zudrücken bei der sozialgerechten Bodennutzung, Straßenraum und öffentliche Stellplätze knappest bemessen, Verkehrschaos ist zu Gunsten des Bauträgers seitens der Stadt in Kauf zu nehmen. 

Am lustigsten wird dann wieder das folgende Argument sein:

"Wir treten ja so und so viel Grünfläche ab." Was für ein Unsinn! Wenn jemand von 100 % Fläche 70% Baufläche bekommt, dann wird ihm nichts weggenommen, sondern ihm wird etwas geschenkt.

Im Konzept heißt es weiterhin: "Im neuen Konzept ist auch eine lockere Bebauung des Sportplatzgeländes an der Rosenstraße mit Einfamilien- und Doppelhäusern enthalten." Rosenaue  wird das neue Stadtviertel genannt. Allein dieses Gebiet, aufgeteilt in 3 Bauabschnitte, beinhaltet 15330 m2 Bruttogeschossfläche. Der verkehrliche Anschluss ist in dem 100-Seiten-Papier erstmal ausgelassen, bzw. wird komplett über die Ostenstraße abgewickelt. Und dass das Gelände Landschaftsschutzgebiet ist, wird mit keinem Wort erwähnt. 

Man kann sich auch schon ein schönes Bild davon machen wie die für Dachau typische Wohnquartierbebauung aussehen wird, einmal am Beispiel-Entwurf "Würzburg" aber auch das gefällige Modell "Wiesbaden" oder auch "Hamburg Barmbeck". 

Im Fazit kommt die EG dann auf den Punkt:

"Entscheidend ist aber gerade deshalb auch seitens der Genehmigungsbehörden und beteiligter öffentlicher Stellen, insbesondere der Stadt Dachau, die bekanntermaßen die Planungshoheit besitzt und Bauaufsichtsbehörde ist, eine großzügige, tolerante Verbind-lichkeit, die ebenso unerlässlich ist, wie die erforderliche Flexibilität im Sinne einer wirtschaftlich notwendigen und zweckmäßigen Umsetzung dieses Großprojektes."  Das sind Sätze! 





Montag, 5. November 2012

Hauptausschuss 07.11.


Am Mittwoch, 7. November 2012, 14:30 Uhr, findet eine öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses statt.

Ort: Alter Sitzungssaal im Rathaus Dachau
Es werden folgende Tagesordnungspunkte behandelt:

1. Bürgerspitalstiftung; Etatfestlegungen und Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013
2. Sportförderung 2013
3. Haushalt 2013 - Zuschussantrag des TSV 1865 Dachau zur Sanierung des Umkleide- und Duschbereichs
4. Haushalt 2013 - Zuschussantrag des ASV Dachau für Brandschutzmaßnahmen in der Georg-Scherer-Halle
5. Etatfestlegungen und Erlass der Haushaltssatzung der Stadt Dachau für das Haushaltsjahr 2013
6. Verschiedenes öffentlich

Stadtratssitzung 06.11.



Am Dienstag, 6. November 2012, 18:00 Uhr, findet eine öffentliche Sitzung des Stadtrats statt.
Ort: Neuer Sitzungssaal im Rathaus Dachau

Es werden folgende Tagesordnungspunkte behandelt:

1. Kinderhaus Mariä Himmelfahrt Außenanlagen
Billigung der Planung

2. Verschiedenes öffentlich

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